ADR 2023


Die Tabelle A im Kapitel 3.2 des ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) bündelt alle Gefahrgut-Informationen, die Sie für Ihre Beförderungspapiere im Straßentransport benötigen. Diese Informationen stellen wir Ihnen für Ihr System optimal aufbereitet zur Verfügung.

Wir haben z.B. innerhalb unserer eska-ADR-Gefahrgutdaten in einem gesonderten Datenfeld die klein geschriebenen Bestandteile der Spalte „Benennung und Beschreibung“ der Tabelle A eliminiert. Ihr Vorteil: So können Sie die offizielle Benennung in Großbuchstaben direkt in Ihr Beförderungspapier übernehmen. Diese aufbereiteten offiziellen Benennungen liefern wir Ihnen bei Bedarf auch in vielen anderen Sprachen der ADR-Vertragsstaaten.

Wo in der Vorschrift mehrere Angaben in einer Spalte auftreten - wie z.B. bei der Beförderungskategorie und dem Tunnelbeschränkungscode – haben wir diese Angaben auf einzelne Datenfelder aufgeteilt. Auch das erleichtert Ihnen die direkte Verwendung dieser Informationen innerhalb Ihrer Systeme.

Die eska-ADR-Gefahrgutdaten enthalten über die Daten der Tabelle A hinaus weitere hilfreiche Informationen. Sie liefern wir Ihnen z. B. pro ADR-Gefahrgutdatensatz den Faktor gemäß ADR Kapitel 1.1.3.6.4. Damit können Sie in Ihrem Systems für jede Beförderungseinheit sehr einfach die Maximalmengen der Stoffe und Gegenstände gemäß ihrer Beförderungskategorie ermitteln (1000-Punkte-Regel).